Beitragsordnung

Beitragsordnung des TSV Laufen an der Eyach 1905 e.V. gemäß §§ 6, 21 der Vereinssatzung.

§ 1
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den TSV Laufen/Eyach. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

§ 2
Der Mitgliedsbeitrag, eventuelle Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Hauptversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Hauptversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

§ 3
Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Hauptverein beträgt:

Beitrag
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 20,00€
Erwachsene ab 18 Jahre 40,00€
Familienbeitrag 80,00€
§ 4
Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit dem entsprechenden Nachweis spätestens im 4. Quartal des Vorjahres dem Kassier vorzulegen. Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.

§ 5
In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

§ 6
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV im 1. Quartal jeden Jahres.

§ 7
Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. März jeden Jahres auf das Beitragskonto. Beitragskonto des TSV Laufen/Eyach ist:

IBAN: DE86 6539 0120 0660 5320 00 | BIC: GENODES1EBI
Kontonummer: 661 052 001 | BLZ 652 901 20
Volksbank Ebingen eG

Zusatz: Der erhöhte Bearbeitungsaufwand bei Mahnungen und Rücklastschriften kann mit einer Bearbeitungsgebühr von 5 € zzgl. Bankgebühren berechnet werden.

§ 8
Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss beim Kassier mindestens einen Monat zuvor, d.h. bis spätestens zum 30.09. schriftlich erklärt werden.

§ 9
Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme etc.) gelten gesonderte Gebühren, (näheres regelt die Finanzordnung).

§ 10
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verwaltet.

§ 11
Neue Mitglieder werden nur im Verein aufgenommen, wenn Sie dem Verein eine Einzugsermächtigung für den Vereinsbeitrag erteilen.

§ 12
Diese Beitragsordnung tritt am Tage nach der Hauptversammlung 2015 in Kraft.