Ehrenordnung

Ehrenordnung des TSV Laufen/Eyach 1905 e.V

§1 Allgemeines
1. Der TSV Laufen/Eyach kann um den Verein verdiente Personen besonders ehren und auszeichnen.

2. Die Ehrungen sollen eine gerechte Abstufung, der für unseren Verein erworbenen Verdienste aufzeigen. Mit den Ehrungen beabsichtigt unser Verein, dem Beirat eine gute und gerechte Lösung repräsentativer Aufgaben zu ermöglichen. Im nachfolgenden Text wird die Bezeichnung „Mitglieder“ sowohl für unsere weiblichen als auch unsere männlichen Mitglieder verwendet.

§2 Vereinsnadel
Die Vereinsnadel ist das äußere Zeichen der Mitgliedschaft in unserem Verein.

Nach der Vereinsaufnahme kann sie käuflich erworben werden.

Sie kann auch von Nichtmitgliedern als ehrendes Zeichen der Freundschaft und Verbundenheit mit unserem Verein getragen werden, wenn sie von Mitgliedern des Beirats an solche verliehen wurde.

§3 Spielerehrennadel
Es ist für langjährige Mitgliedschaft, für besondere Verdienste um den Verein und um die sportlichen Leistungen, der aktiven Mitglieder, folgende Ehrungen vorgesehen.

aktive Spieler erhalten die Spieler – Ehrennadel für:

  • 100 Spiele in Bronze
  • 200 Spiele in Silber
  • 300 Spiele in Gold
  • 400 Spiele Pokal (Fußballer oder ähnliches)
  • 500 Spiele Legendenwand im Sportheim

Es werden den Aktiven nur die Spiele angerechnet, die sie im Erwachsenenbereich für den TSV Laufen/Eyach e.V. ausgetragen haben.

§4 Vereinsehrennadel
1. Alle Mitglieder erhalten nach 25-jähriger Vereinsmitgliedschaft die Vereinsnadel in Bronze.

2. Alle Mitglieder erhalten nach 35-jähriger Vereinsmitgliedschaft die Vereinsnadel in Silber.

3. Alle Mitglieder erhalten nach 45-jähriger Vereinsmitgliedschaft die Vereinsnadel in Gold.

Die Dauer der Mitgliedschaft wird ab dem 18. Lebensjahr mit der Errichtung des vollen Vereinsjahresbeitrages berechnet.

§5 Ehrenmitgliedschaft
Nach 50-jähriger Vereinsmitgliedschaft kann ein Vereinsmitglied zum Ehrenmitglied ernannt werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass sich das Mitglied aktiv und ehrenamtlich über mehrere Jahre um den Verein verdient gemacht hat.

Ehrenmitglieder haben zu allen sportlichen Veranstaltungen unseres Vereins freien Eintritt und sind an keine vorgeschriebene Beitragszahlung gebunden.

Der Beirat entscheidet mit 2/3 Mehrheit in einer Beiratssitzung über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft.

Die Ehrenmitgliedschaft ist mit der Verleihung einer Urkunde verbunden.

§6 Ehrenvorsitzender
Zum Ehrenvorsitzenden des TSV Laufen/Eyach e.V. kann nur ein(e) nicht mehr amtierende(r) Vorsitzende(r) ernannt werden, die/der sich in besonderem Maße über die Verpflichtungen des Amtes hinaus um den TSV Laufen/Eyach e.V. verdient gemacht hat.

In einer Sitzung des Beirats wird mit 2/3 Mehrheit die Ehrung beschlossen.

Ehrenvorsitzende haben zu allen sportlichen und Vereinsveranstaltungen freien Eintritt und sind an keine vorgeschriebene Beitragszahlung gebunden.

Sie können zeitlebens an allen Beiratssitzungen mit Stimmrecht teilnehmen.

§7 Verbandsehrungen
Neben den Vereinsehrungen besteht die Möglichkeit, auch bei den sportlichen Fachverbänden oder öffentlichen Körperschaften und Einrichtungen Ehrungen zu beantragen.

Die Ehrungsvorschläge können von jedem Vereinsmitglied beim 1. Vorsitzenden oder beim stellv. Vorsitzenden Ehrenamt des TSV Laufen/Eyach e.V. eingebracht werden.

Dieser wird nach Beschlussfassung in einer Beiratssitzung die Anträge an die jeweiligen Sportverbände oder öffentlichen Körperschaften stellen

§8 Durchführungsbestimmungen
1. Gültigkeit

Alle bisherigen vorgenommenen Ehrungen unseres Vereins sind von der Neuregelung nicht betroffen, d.h., alle ausgesprochenen Ehrungen behalten in vollem Umfang ihre Gültigkeit.

2. Durchführung der Ehrungen
Die Vereinsehrungen werden auf der Jahreshauptversammlung oder einer der Ehrung angemessenen öffentlichen Veranstaltung ausgesprochen. Der Beirat kann beschließen, dass die Verleihungen der Ehrungen auch bei besonderen Vereinsfesten und Sportveranstaltungen sowie anlässlich eines Vereinsjubiläums vorgenommen werden können.
Alle Vereinsehrungen sollen vom stellv. Vorsitzenden Ehrenamt durchgeführt werden. In Einzelfällen kann auch ein Mitglied des Beirats damit beauftragt werden

3. Eigentum der Ehrennadeln
Die Ehrennadeln bleiben Eigentum des Vereins und können bei erwiesener Unwürdigkeit vom Beirat zurückverlangt werden. Über den Einzug der Ehrennadel befindet der Beirat in geheimer Wahl mit einfacher Mehrheit.

4. Beantragung einer Ehrung
Anträge für Vereinsehrungen können jederzeit vom Beirat sowie den Abteilungsleitern an den 1. Vorsitzenden oder den stellv. Vorsitzenden Ehrenamt gestellt werden.

5. Ermittlung der Dauer der Vereinszugehörigkeit
Die Vereinszugehörigkeit bzw. die Mitgliedschaft gilt ab einem Alter von 18 Jahren.

6. Protokollierung der Beschlüsse
Der Beirat ist verpflichtet von allen Beschlüssen, die die Mitgliederehrungen und sonstige wichtige Entscheidungen betreffen, ein schriftliches Protokoll anzufertigen.

§9 Gültigkeit der Ehrenordnung
Diese Ehrenordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.02.2020 beschlossen und ersetzt die bisherige Ehrungsordnung.